[Stellenangebote] Wissenschaftiche(r) Mitarbeiter(in) - Aufbau einer Forschungsdatenbank für die Stammzellenforschung (Charite)

Harald Stachelscheid Harald.Stachelscheid at charite.de
Mo Okt 25 12:46:29 CEST 2010


Für das Forschungsprojekt "CellFinder" am der Charite - Universitätsmedizin Berlin 
suchen wir ab sofort einen Wissenschaftiche(r) Mitarbeiter(in)

Ihr Aufgabengebiet: 	
Mitarbeit am DGF geförderten Projekt CellFinder zwecks Aufbau einer Forschungsdatenbank für die Stammzellenforschung
  
Voraussetzungen:	
• Hochsachulabschluss im Fach Informatik, insbesondere in Ontologien
• fundierte Kenntnisse in Biologie in der Humanmedizin 
• Entwicklungserfahrung im Bereich "web- und datenbankbasierte Anwendungen"
• Beherrschung entsprechender Techniken, Programmiersprachen/Scripten 
• Teamwork, Ergebnisorientiertes Arbeiten 
• Eigeninitiative und Freude an Teamarbeit, Fähigkeit zum analytischen Denken und eigenverantwortlichen Arbeiten
• Promotion möglich

Die Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 13 des Entgeltgefüges zum TV-
Charité, mit voller Wochenarbeitszeit, befristet für 2 Jahre.

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin trifft Ihre Personalentscheidungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher 
Eignung bevorzugen wir schwer behinderte Menschen. Außerdem streben wir eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen 
Personal an und fordern Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleichwertiger Qualifikation werden Frauen im Rahmen der 
rechtlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt.

Ihre vollständige Bewerbung richten Sie bitte innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Kennziffer DM.166.10  an folgende  Anschrift: 
Charité – Universitätsmedizin Berlin, 
Klinik für Geburtsmedizin
AG Medizin- und Bioinformatik, Campus Charité Mitte,  
Herrn Dr. Nguyen-Dobinsky,  Charitéplatz 1, 10117 Berlin
email: Trong-Nghia.Nguyen-Dobinsky at charite.de
Bei Rückfragen  bitte melden unter: 030 / 450 564118

Die Bewerbungsunterlagen werden nur dann zurückgeschickt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.  Eventuell 
anfallende Reisekosten werden nicht erstattet.




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