[fli4l] Gewitterschaden durch Überspannung / Wie schützen?
Tom Schneider
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So Jul 1 21:05:30 CEST 2012
ds_Dieter_Schultheis schrieb:
> Das ganze aber schriftlich und mit Unterschrift des "Beraters"
> (Prämienjägers) festhalten. Ansonsten muss man mit einer Amnesie rechnen,
> wenn es um diese mündliche Zusicherung geht.
Nein, das muss inhaltlich im Antrag stehen und später in der Police wieder
auftauchen. Dann hat es die Versicherung gelesen und mit der Police auch
versichert - andernfalls kann sie nur ablehnen und es kommt kein Vertrag zu
Stande.
Der Berater selbst muss nicht Mitarbeiter der Versicherung sein und solche
Zusagen kann in der Regel auch kein Außendienstmitarbeiter verbindlich treffen.
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