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Michael Weller weller at eear.eu
Do Mär 31 14:27:27 CEST 2011


Werte Mitlesende,

erlauben Sie mir noch einen kleinen Hinweis:
> Der rechtlich belastbare Lizenztext geht aber dann mit  keinem Wort auf kommerzielle Nutzung ein, bsp. auch nicht auf einen Medienwechsel von online nach print. Das halte ich für eine Schwäche der CCL, dass diese Szenarien, wenn man sie regeln will,  außerhalb der CCL spezifiziert werden müssen.
Bitte beachten Sie die Begriffsdefiniton "Vervielfältigen", die unter 
Ziff. 1 i) bzw. 1 j) Bestandteil jeder CC-Lizenz ist. Hier werden auch 
Medienbrüche erfasst, so dass sie nicht außerhalb der Lizenz zu regeln 
sind, sondern die Lizenz auch auf den im Wege der Vervielfältigung 
hergestellten, gleich auf welchem Träger körperlich fixierten 
Schutzgegenstand anzuwenden ist, es sei denn, es ist im Einzelfall eine 
andere Regelung getroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Weller

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