Der neue Leitfaden der Allianz gibt höchst dubiose Empfehlungen: http://archiv.twoday.net/stories/6344762/ Bei Zeitschriftenartikeln ist davon auszugehen, dass § 137 l UrhG nicht anwendbar ist. Zu § 38 UrhG und § 137 l sehe man auch mein Buch "Urheberrechtsfibel" http://www.contumax.de Klaus Graf