[IP-OA_Forum] OA-Policy von Verlagen bei MONOGRAFISCHEN Veröffentlichungen
Christian Gutknecht
christian.gutknecht at hbz.uzh.ch
Di Sep 8 15:21:21 CEST 2009
Klaus Graf schrieb:
> Am 8. September 2009 11:09 schrieb Christian Gutknecht
> <christian.gutknecht at hbz.uzh.ch>:
>
>> Guten Tag Sebastian Nix
>>
>> Bei unserem Repository ZORA fallen auch diverse Monografien und Buchkapitel
>> an. Zur Abklärung der Urheberrechts-Situation schreiben wir die Verlage
>> häufig direkt an, da auf Sherpa und den Verlagswebsiten sich keine
>> Informationen zur Urheberrechtssituation befinden. Sofern wir eine Antwort
>> erhalten, ist diese häufig negativ für den grünen Weg. Vielfach erhalten wir
>> jedoch keine Antwort, so dass wir von vielen Buchverlagen die
>> Rechtssituation nicht kennen (Siehe unsere Datenbank:
>> http://www.oai.uzh.ch/copyright_db.php?)
>>
>> Ich schätze im Gegensatz zu Zeitschriften, ist Open Access bei Monografien
>> und Sammelbeiträgen noch kein wirkliches Thema.
>>
>
> Es ist doch erbaermlich, dass diese selbsternannten Schweizer
> Open-Access-Foerderer, die nichts zuwege bringen, was den Namen
> verdient (siehe meine Beitraege zu ZORA in Archivalia), die Schweizer
> rechtliche Regelung fuer Sammelbaende ignorieren, die das
> Obligationenrecht vorgibt:
>
> http://archiv.twoday.net/stories/5609540/
>
> Sofern nichts abweichendes vereinbart ist, koennen Sammelbandbeitraege
> drei Monate nach Erstellung ins Repositorium aufgenommen werden. In
> Deutschland sieht § 38 UrhG eine Einjahresfrist vor, die aber meines
> Erachtens bei Online-Publikationen nicht zu beachten ist. Analaog in
> Österreich: http://archiv.twoday.net/stories/241406/
>
> Besteht für einen Buchbeitrag keine vertragliche Regelung, ist es
> nicht tunlich, den Verlag anzubetteln.
> Klaus Graf
>
Herr Graf,
Wenn bekannt ist, dass die Forschenden keinen Vertrag oder AGB
unterzeichnet haben, stellen wir diese Texte selbstverständlich mit den
von Ihnen genannten Sperrfristen online:
http://www.oai.uzh.ch/index.php?option=content&task=view&id=441&Itemid=319
(Praxis bei ZORA seit Anbeginn)
Allerdings betrifft dies nur einen kleine Anteil von Publikationen. In
den meisten Fällen geben die Forschenden an, dass sie keine Rechte mehr
an seinen Artikel hat oder sie geben, dass sie die Rechtesituation nicht
kennen. Eine Versteifung auf die genannten gesetzlichen Möglichkeiten
bringt nicht viel mehr Volltext.
Ich schätze mehr dienlich ist hier ein Dialog mit Verlagen und Autoren,
da auch heute noch sehr viele Mythen über OA kursieren. Im geistes- und
sozialwissenschaftlichen Bereich mit den kleineren und mittelständischen
Verlage gehe ich zumindest von guten Absichten aus
(http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:AGF). Ich meine der Text von
Juventa zeigt doch deutlich, dass hier offenbar das Konzept von goldenem
OA nicht wirklich verstanden wurde und der Verlag offenbar keine
Perspektive auf eine Win-Win Situation (Verlag, Autor & Institution)
sieht. Und dies nicht aus schlechtem Willen. Es fehlt schlicht das
Verständnis wie Golden OA funktioniert oder besser funktionieren könnte.
Vielleicht weil die Signale aus der Wissenschaft "Ja, wir wollen Open
Access und wir sind auch bereit dafür etwas zu zahlen" fehlen oder zu
wenig stark sind?
Christian Gutknecht
--
Christian Gutknecht
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