[Ipoa_forum_archiv] [IP-OA_Forum] OA-Policy von Verlagen bei MONOGRAFISCHEN Veröffentlichungen
Klaus Graf
klausgraf at googlemail.com
Di Sep 8 12:31:50 CEST 2009
Am 8. September 2009 11:09 schrieb Christian Gutknecht
<christian.gutknecht at hbz.uzh.ch>:
> Guten Tag Sebastian Nix
>
> Bei unserem Repository ZORA fallen auch diverse Monografien und Buchkapitel
> an. Zur Abklärung der Urheberrechts-Situation schreiben wir die Verlage
> häufig direkt an, da auf Sherpa und den Verlagswebsiten sich keine
> Informationen zur Urheberrechtssituation befinden. Sofern wir eine Antwort
> erhalten, ist diese häufig negativ für den grünen Weg. Vielfach erhalten wir
> jedoch keine Antwort, so dass wir von vielen Buchverlagen die
> Rechtssituation nicht kennen (Siehe unsere Datenbank:
> http://www.oai.uzh.ch/copyright_db.php?)
>
> Ich schätze im Gegensatz zu Zeitschriften, ist Open Access bei Monografien
> und Sammelbeiträgen noch kein wirkliches Thema.
Es ist doch erbaermlich, dass diese selbsternannten Schweizer
Open-Access-Foerderer, die nichts zuwege bringen, was den Namen
verdient (siehe meine Beitraege zu ZORA in Archivalia), die Schweizer
rechtliche Regelung fuer Sammelbaende ignorieren, die das
Obligationenrecht vorgibt:
http://archiv.twoday.net/stories/5609540/
Sofern nichts abweichendes vereinbart ist, koennen Sammelbandbeitraege
drei Monate nach Erstellung ins Repositorium aufgenommen werden. In
Deutschland sieht § 38 UrhG eine Einjahresfrist vor, die aber meines
Erachtens bei Online-Publikationen nicht zu beachten ist. Analaog in
Österreich: http://archiv.twoday.net/stories/241406/
Besteht für einen Buchbeitrag keine vertragliche Regelung, ist es
nicht tunlich, den Verlag anzubetteln.
Klaus Graf
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