[fli4l] Gewitterschaden durch Überspannung / Wie schützen?

Tom Schneider nomail at invalid.invalid
So Jul 1 21:05:30 CEST 2012


ds_Dieter_Schultheis schrieb:

> Das ganze aber schriftlich und mit Unterschrift des "Beraters"
> (Prämienjägers) festhalten. Ansonsten muss man mit einer Amnesie rechnen,
> wenn es um diese mündliche Zusicherung geht.

Nein, das muss inhaltlich im Antrag stehen und später in der Police wieder 
auftauchen. Dann hat es die Versicherung gelesen und mit der Police auch 
versichert - andernfalls kann sie nur ablehnen und es kommt kein Vertrag zu 
Stande.

Der Berater selbst muss nicht Mitarbeiter der Versicherung sein und solche 
Zusagen kann in der Regel auch kein Außendienstmitarbeiter verbindlich treffen.


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